Impressum
Elb Cut Media
Behrkampsweg 14
22529 Hamburg
Ust-IdNr. DE312083728
Inhaber
Sebastian Gaßner
EMail: [email protected]
Alle Inhalte wie Videos und Fotos sind Eigentum von Elb Cut Media
Datenschutz:
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst.
Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemein
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit Elb Cut Media, Inhaber Sebastian Gaßner, Behrkampsweg 14, 22529 Hamburg (nachfolgend als Drohnenpilot und ECM genannt).
ECM erbringt seine Leistungen ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
1.1 Leistung des Drohnenpiloten
Für die Erstellung der in Auftrag gegebenen Videoaufnahmen gelten besondere Ausführungsbedingungen als vereinbart, um die allgemeine Sicherheit und den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Insbesondere werden Videoflüge nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Auflagen durchgeführt.
Die Vorschriften können bei ECM erfragt werden. Der Auftraggeber ist insbesondere gehalten, folgende generelle Standardbedingungen im Vorfeld zu berücksichtigen:
- kein Flug bei Regen
- kein Flug bei Schnee
- kein Flug bei Windstärken über 40 km/h
- Flugzeit ca. 30-40 Minuten pro Akku
- Flüge buchbar ab einer Stunde (siehe Preise)
- Alle Flüge inklusive aller aufgenommen Film- und Fotodaten.
1.2 Sollte der Flug nicht stattfinden können, z.B. wegen Regen, Schneefall, zu starkem Wind oder die Sichtbedingungen sind nicht ausreichend, ist es dem Auftraggeber gestattet den Drehtag zu verschieben.
Auch wird ECM den Auftraggeber in Kenntnis setzen, dass ein Flug ggf. nicht möglich ist.
Sollte der zweite Drehtag wieder verschoben werden, so wird ECM eine Ausfallpauschale von 25% der vereinbarten Vergütung in Rechnung stellen und ein neuer Auftrag muss erteilt werden.
1.3 Nach Vollendung des Auftrages, hat der Auftraggeber 7 Werktage Zeit, ab dem Rechnungsdatum, die Vergütung zu überweisen.
1.4 Alle Nutzungsrechte (Urheberrecht) verbleiben bei Elb Cut Media, sofern diese nicht ausdrücklich auf den Auftraggeber übertragen werden. Die Übertragung von Nutzungsrechten steht generell unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlungen.
ECM darf sämtliche Foto / Panoramen / Videoaufnahmen uneingeschränkt für eigene
Zwecke nutzen. Sollte dies nicht erwünscht sein, siehe Punkt 3.3
§2 Leistungen von ECM
ECM bietet seine Dienstleistung im Bereich des Films und der Fernsehproduktion an. Hierbei zeichnet ECM das gewünschte Filmmaterial zwecks einer Drohne für den Kunden auf.
2.1 Die Filmbearbeitung bezieht sich auf verschiedene Arten von Filmen wie Dokumentationen, Imagefilme, Werbespots, Trailer, Eventfilme, Homepagevideos und Reels.
2.2 Daraus ergeben sich im Einzelnen folgende Tätigkeiten:
Drohnenflüge, Sound Recherche, Sichtung des Filmmaterials, Schnitt in der Postproduktion
- Bearbeiten des Filmmaterials durch Auswahl von geeigneten Einstellungen, rhythmisch wirkungsvolle Anordnung von Sequenzen, fließende Übergänge
- Einfügen von Tönen, Musik, Effekten, Grafiken
- Einfügen von Texten, Sprachtexten im gesamten Filmverlauf
2.3 ECM entwickelt wenn gewünscht ein Filmkonzept mit dem Kunden zusammen.
2.4 Darüber hinausgehende hier nicht aufgeführte Tätigkeiten können bei ECM angefragt und beauftragt werden.
2.5 ECM stellt für jede Anfahrt zum Kunden 25 € Anfahrtskosten in Rechnung.
Außerhalb Hamburg pauschal 25 € + 0,30 € pro Kilometer
§3 Urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumung, Namens- und Kennzeichenrechte
3.1 Die an dem fertigen Film sowie ggf. an eingebundenen Elementen entstehenden Urheberrechte und/oder ausschließlichen Nutzungsrechte liegen bei ECM.
ECM räumt jedoch dem Auftraggeber die hiermit verbundenen ausschließlichen Nutzungsrechte zur Darstellung des Films nach dem vertraglich vorausgesetzten Zweck ein.
Vorstehende Rechtseinräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber die geschuldete Vergütung samt Auslagen vollständig bezahlt.
ECM kann eine Verwertung des Films oder einzelner Elemente vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Die entsprechende Erklärung bedarf der Textform. Ein Übergang der Rechte nach dieser Ziffer findet dadurch nicht statt.
3.2 ECM ist berechtigt, den vertragsgegenständlichen Film jederzeit zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für seine Arbeit zu nutzen. Zu diesem Zwecke kann er auch Vervielfältigungen einzelner Teile des Films vornehmen, diese öffentlich zeigen, ausstellen, vorführen, senden oder auf sonstige Weise verwerten. Das Recht erstreckt sich auf den vertragsgegenständlichen Film in der vom ECM abgelieferten Version sowie auf spätere Versionen, sofern der ursprüngliche Gestaltungsgehalt gegenüber den Veränderungen nicht völlig in den Hintergrund getreten ist.
3.3 Sollte Punkt 3.2 nicht erwünscht sein so stellt ECM dem Auftraggeber / Kunden eine Rechnung 2x zu hoch wie vereinbart. Beispiel: Auftraggeber beauftragt ECM mit dem Flug 1 Stunde zu 99€, wird ECM eine Rechnung stellen in höhe von 297€
3.4 ECM ermächtigt den Auftraggeber als Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts hiermit unwiderruflich, die ihm übertragenen Rechte gegen Rechtsverletzer jederzeit im eigenen Namen geltend zu machen, insbesondere im eigenen Namen gegen jede unzulässige Verwendung des Film oder einzelner Filmsequenzen vorzugehen.
Das Recht das ECM selbst gegen diese unzulässigen Verwendungen vorzugehen, bleibt hiervon unberührt.
§4 Vergütung und Zahlungsmodalitäten
4.1 50% der vereinbarten Vergütung wird nach Angebotsannahme bzw. Auftragsbestätigung fällig, 50% nach Fertigstellung des Films.
ECM erstellt dazu eine Rechnung, die innerhalb von 7 Werktagen ohne Abzug zu bezahlen ist.
§5 Gewährleistung und Haftung
5.1 ECM leistet dafür Gewähr, dass der fertige Film vertragsgemäß erstellt ist und keine Mängel aufweist, die seinen Wert oder seine Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern.
5.2 ECM erbringt die Gewährleistung durch Nachbesserung des Films innerhalb des gesetzten zeitlichen Auftragsrahmen. Gelingt die Beseitigung eines gerügten Mangels innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der Auftraggeber die Rechte gemäß §§ 634, 635 BGB geltend machen.
5.3 ECM haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.
5.4 Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in die Rechte Dritter eingreifen.
Er stellt ECM hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die Kosten der Rechtsverteidigung.
5.5 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit des Films und seiner Inhalte und/oder des verfolgten Businessmodells trägt der Auftraggeber. Dies gilt insbesondere für Verstöße gegen gewerbliche Schutzrechte Dritter (z.B. Marken-, Urheber- oder Wettbewerbsrechte). Jedoch ist ECM verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihm diese im Zuge der Vertragserfüllung bekannt werden.
5.6 Für Verstöße, die einem vom Auftraggeber verfolgten Businessmodell inhärent sind, haftet ECM nicht. Im Übrigen haftet ECM für Rechtsverstöße, die nicht in der Verletzung des Schutzrechtes eines Dritten bestehen, nur wenn er den Rechtsverstoß kannte.
§6 Geheimhaltung
6.1 Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort.
6.2 Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/ oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafiker, Repro-Anstalten, Druckereien, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Auch diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort.
6.3 Die Geheimhaltungspflicht nach Ziffer 1 gilt nicht für Informationen,
(a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
(b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch die Filmeditor bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
(c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
(d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
(e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Auftraggebers entwickelt hat,
(f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und / oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hiervon so früh wie möglich benachrichtigen und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.
§7 Kündigung
7.1 Dieser Vertrag kann von beiden Seiten bei erheblichen Pflichtverletzungen des anderen Teils nach Mahnung und erfolgloser Nachfristsetzung vorzeitig beendet werden, insbesondere wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nachhaltig nicht nachkommt oder wenn er fällige Zahlungen nicht leistet.
7.2 Kündigungen bedürfen der Textform.
§8 1 Flugstunde
8.1 1 Flugstunde mit der DJI Mavic 3 Cine / Pro 99 €
8.2 Alle Luftaufnahmen nimmt ECM standardmäßig in 5.1K auf.
8.3 4K Luftaufnahmen können auch bei ECM beauftragt werden.
8.4 Alle aufgenommenen Daten wie 5K Videos oder Fotos unbearbeitet sind inklusive.
8.5 Anfahrtskosten 20 € in Hamburg. Extern nur auf Anfrage
§9 Tagespauschale
9.1 Tagespauschale mit der DJI Mavic 3 Cine / Pro 699 €
9.2 Alle Luftaufnahmen nimmt ECM standardmäßig in 5.1K auf.
9.3 4K Luftaufnahmen können auch bei ECM beauftragt werden.
9.4 Alle aufgenommenen Daten wie 5K Videos oder Fotos unbearbeitet sind inklusive.
9.5 Anfahrtskosten 20 € in Hamburg. Extern nur auf Anfrage
9.6 Tagespauschale beginnt mit der Anfahrt und zählt dann für 8 Stunden
§10 Videobearbeitung
10.1 Videobearbeitung 89 € pro Stunde
10.2 ECM stellt den Kunden min. 4 Arbeitsstunden wenn Videobearbeitung gebucht wird in Rechnung.
§11 Musik
11.1 ECM sucht für den Kunden passende Musik.
11.2 ECM stellt dem Kunden eine Auswahl passender Musik für das Projekt zu verfügung.
11.3 Musikrecherche berechnet ECM mit 39 € pro Stunde.
11.4 ECM stellt den Kunden min. 3 Stunden für die Musikrecherche in Rechnung.
11.5 Musiklizenz pro Sound und Projekt berechnet ECM mit 199 €.
§12 Buy-Out
12.1 Mit einem Buy-Out überschreibt ECM dem Käufer die gesamten Nutzungsrechte der Luftaufnahmen.
12.2 4K Buy-Out NUR 4K Zoom
10 Sekunden 299 €
20 Sekunden 549 €
30 Sekunden 799 €
12.3 5K Buy-Out
10 Sekunden 399 €
20 Sekunden 749 €
30 Sekunden 1.099 €
12.4 Mit einem Buy-Out hat der Kunde das Recht die gekauften Luftaufnahmen Lebenslang auszustrahlen, zu Nutzen auch für weitere Projekte zu verwenden auf all seinen gewünschten Plattformen.
12.5 Der Weiterverkauf an dritte ist dem Käufer nicht gestattet.
12.6 ECM versendet die Daten erst nach dem vollständigen Zahlungseingang auf dem von ECM genannten Konto.
§13 Workshop / Travel with me
13.1 ECM reist in Europa zu Spots und der Kunde kann hautnah dabei sein.
13.2 ECM bietet Leerstunden für Drohnenpiloten:innen an um in die Materie des Fliegens und der Nachbearbeitung tiefer einzutauchen.
13.3 7 Tage 749 €
13.4 Reisetermine anfragen und bei Buchung werden 50% per Vorkasse fällig. Verbleibende 50% nach den 7 Tagen sofern nicht vorher anders vereinbart.
13.5 Ab Drohne DJI Mini 4 oder höher.
§14 Tages Workshop
14.1 ECM bietet Workshops von 1 Tag bis Max. 2 Tage an.
14.2 99 € pro Tag
14.3 Bei Buchung werden 99 € per Vorkasse fällig.
14.4 Ab Drohne DJI Mini 4 oder höher.
§15 Schlussbestimmungen
15.1 Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind nur wirksam, wenn die entsprechende Vereinbarung von beiden Parteien unterschrieben ist. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Nebenabreden wurden nicht getroffen.
15.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist – soweit rechtlich zulässig - der Sitz von Elb Cut Media.
15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Das Gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.
Alle Bildrechte liegen bei Elb Cut Media und dürfen nicht ohne schriftliche Erlaubnis kopiert und genutzt werden. Eine widerrechtliche Nutzung von Bild- u. Videomaterial, wird ECM strafrechtlich verfolgen.
Stand 2025