Impressum

Elb Cut Media
Roßberg 33
22089 Hamburg
Ust-IdNr. DE312083728

Inhaber
Sebastian Gaßner
EMail: [email protected]

Alle Inhalte wie Videos und Fotos sind Eigentum von Elb Cut Media

 

Datenschutz:
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst.
Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.


AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemein
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit Elb Cut Media, Inhaber Sebastian Gaßner, Roßberg 33, 22089 Hamburg (nachfolgend als Drohnenpilot und ECM genannt).
ECM erbringt seine Leistungen ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
1.1 Leistung des Drohnenpiloten
Für die Erstellung der in Auftrag gegebenen Foto / Panoramen / Videoaufnahmen gelten besondere Ausführungsbedingungen als vereinbart, um die allgemeine Sicherheit und den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Insbesondere werden Bilder- und Videoflüge nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Auflagen durchgeführt.
Die Vorschriften können bei uns erfragt werden. Der Auftraggeber ist insbesondere gehalten, folgende generelle Standardbedingungen im Vorfeld zu berücksichtigen:
- kein Flug bei Regen
- kein Flug bei Schnee
- kein Flug bei Windstärken über 40 km/h
- Flugzeit ca. 35-45 Minuten pro Akku
- Flüge buchbar ab einer Stunde (siehe Preise)
- Alle Flüge inklusive aller aufgenommen Film- und Fotodaten.
1.2 Sollte der Flug nicht stattfinden können, z.B. wegen Regen, Schneefall, zu starkem Wind oder die Sichtbedingungen sind nicht ausreichend, ist es dem Auftraggeber gestattet den Drehtag zu verschieben.
Auch wird der Drohnenpilot den Auftraggeber in Kenntnis setzen, dass ein Flug ggf. nicht möglich ist.
Sollte der zweite Drehtag wieder verschoben werden, so wird ECM eine Ausfallpauschale von 25% der vereinbarten Vergütung in Rechnung stellen und ein neuer Auftrag muss erteilt werden.
1.4 Nach Vollendung des Auftrages, hat der Kunde 7-14 Tage Zeit, ab dem Rechnungsdatum, die Vergütung zu überweisen.
1.5 Alle Nutzungsrechte (Urheberrecht) verbleiben bei Elb Cut Media, sofern diese nicht ausdrücklich auf den Auftraggeber übertragen werden. Die Übertragung von Nutzungsrechten steht generell unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlungen.
ECM darf sämtliche Foto / Panoramen / Videoaufnahmen uneingeschränkt für eigene
Zwecke nutzen.

§ 2 Leistungen von ECM
ECM bietet seine Dienstleistung im Bereich des Films und der Fernsehproduktion an. Hierbei zeichnet ECM das gewünschte Filmmaterial zwecks einer Drohne für den Kunden auf.
2.1 Die Filmbearbeitung bezieht sich auf verschiedene Arten von Filmen wie Dokumentationen, Imagefilme, Werbespots, Trailer, Eventfilme, Homepagevideos und Reels.
2.2  Daraus ergeben sich im Einzelnen folgende Tätigkeiten:
Drohnenflüge, Sound Recherche, Sichtung des Filmmaterials, Schnitt in der Postproduktion
- Bearbeiten des Filmmaterials durch Auswahl von geeigneten Einstellungen, rhythmisch wirkungsvolle Anordnung von Sequenzen, fließende Übergänge
- Einfügen von Tönen, Musik, Effekten, Grafiken
- Einfügen von Texten, Sprachtexten im gesamten Filmverlauf
2.3 ECM entwickelt wenn gewünscht ein Filmkonzept mit dem Kunden zusammen.
2.4 Darüber hinausgehende hier nicht aufgeführte Tätigkeiten können bei ECM angefragt und beauftragt werden.
2.5 ECM stellt für jede Anfahrt zum Kunden 25 € Anfahrtskosten in Rechnung.
Außerhalb Hamburg  pauschal 25 € + 0,30 € pro Kilometer
2.6 ECM stellt jedem Kunden und Projekt eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 150 € in Rechnung.

§ 3 Leistungen des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber stellt ECM das zu bearbeitende Filmmaterial auf einem physischen Datenträger zur Verfügung oder in anderer angemessener Weise. ECM ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Filminhalte zu überprüfen, insbesondere nicht vor dem Hintergrund, ob diese geeignet sind, den mit der Nutzung des fertigen Films verfolgten Zweck zu erreichen.
3.2 Neben des vom Auftraggeber bereitzustellenden Filmmaterials gehören insbesondere auch alle nach dem Wunsch des Auftraggebers zu verwendenden Texte, Sprachtexte, Musiktitel, Namen im Filmabspann und sonstige in den Film zu integrierende Elemente. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei einer Musikunterlegung ECM die Nutzungsrechte an der Musik zur Verfügung zu stellen. ECM ist nicht verpflichtet, die Musik auf eigene Rechnung zu kaufen. Somit ist auch der Weiterverkauf der Nutzungsrechte an der Musik durch ECM ausgeschlossen.
3.3 Für die Bereitstellung des Filmmaterials durch den Auftraggeber gilt eine angemessene Frist von einer Woche ab dem Zeitpunkt der Angebotsannahme bzw. der Auftragsbestätigung. Sollte der Auftraggeber nicht in der Lage sein, das zu bearbeitende Filmmaterial innerhalb dieser Frist ohne Mitteilung zur Verfügung zu stellen, hat ECM das Recht, den Auftrag in schriftlicher Form aus eben genannten Grund abzulehnen. Eine Mitteilung über den Zeitverzug der Datenbereitstellung ist ECM grundsätzlich unverzüglich mitzuteilen.
3.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Rohschnitt (Postproduktion) freizugeben. Er ist zudem verpflichtet eine finale Freigabe für die Fertigstellung des Films zu erteilen. 

§ 4 Abnahme
Nach Fertigstellung des Films stellt ECM dem Auftraggeber gem. Ziffer 3.3 den Film zur Verfügung. Der Auftraggeber hat ab Erhalt der bearbeiteten Daten durch ECM eine Woche Zeit, die Sichtung des fertigen Films vorzunehmen. Eventuelle Änderungswünsche hat der Auftraggeber innerhalb dieses Zeitraums ECM schriftlich mitzuteilen. Nach diesem Zeitpunkt gilt der Auftrag als umgesetzt und kann von ECM sodann abgerechnet werden.

§ 5 Urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumung, Namens- und Kennzeichenrechte
5.1 Die an dem fertigen Film sowie ggf. an eingebundenen Elementen entstehenden Urheberrechte und/oder ausschließlichen Nutzungsrechte liegen bei ECM. ECM räumt jedoch dem Auftraggeber die hiermit verbundenen ausschließlichen Nutzungsrechte zur Darstellung des Films nach dem vertraglich vorausgesetzten Zweck ein.
Vorstehende Rechtseinräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber die geschuldete Vergütung samt Auslagen vollständig bezahlt. ECM kann eine Verwertung des Films oder einzelner Elemente vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Die entsprechende Erklärung bedarf der Textform. Ein Übergang der Rechte nach dieser Ziffer findet dadurch nicht statt.
5.2 ECM ist berechtigt, den vertragsgegenständlichen Film jederzeit zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für seine Arbeit zu nutzen. Zu diesem Zwecke kann er auch Vervielfältigungen einzelner Teile des Films vornehmen, diese öffentlich zeigen, ausstellen, vorführen, senden oder auf sonstige Weise verwerten. Das Recht erstreckt sich auf den vertragsgegenständlichen Film in der vom ECM abgelieferten Version sowie auf spätere Versionen, sofern der ursprüngliche Gestaltungsgehalt gegenüber den Veränderungen nicht völlig in den Hintergrund getreten ist.
5.3 ECM ermächtigt den Auftraggeber als Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts hiermit unwiderruflich, die ihm übertragenen Rechte gegen Rechtsverletzer jederzeit im eigenen Namen geltend zu machen, insbesondere im eigenen Namen gegen jede unzulässige Verwendung des Film oder einzelner Filmsequenzen vorzugehen. Das Recht das ECM selbst gegen diese unzulässigen Verwendungen vorzugehen, bleibt hiervon unberührt.
5.4 ECM hat Anspruch auf Nennung seines Namens als Urheber in Form der Namensnennung im Filmabspann oder als verlinkten Vermerk auf jeder mit dem Film verlinkten Website. Er darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Elb Cut Media ohne Zustimmung zu entfernen. Bei nachträglichen Veränderungen des Films, die über deren bloße Aktualisierung hinausgehen, hat der Auftraggeber auf die nachträgliche Veränderung im Zusammenhang mit dem Copyright-Vermerk hinzuweisen.

§ 6 Vergütung und Zahlungsmodalitäten
6.1 50% der vereinbarten Vergütung wird nach Angebotsannahme bzw. Auftragsbestätigung fällig, 50% nach Fertigstellung des Films. ECM erstellt dazu eine Rechnung, die innerhalb von 7-14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen ist.

§ 7 Gewährleistung und Haftung
7.1 ECM leistet dafür Gewähr, dass der fertige Film vertragsgemäß erstellt ist und keine Mängel aufweist, die seinen Wert oder seine Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern.
7.2 ECM erbringt die Gewährleistung durch Nachbesserung des Films innerhalb des gesetzten zeitlichen Auftragsrahmen. Gelingt die Beseitigung eines gerügten Mangels innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der Auftraggeber die Rechte gemäß §§ 634, 635 BGB geltend machen.
7.3 ECM haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.
7.4 Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in die Rechte Dritter eingreifen. Er stellt ECM hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die Kosten der Rechtsverteidigung.
7.5 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit des Films und seiner Inhalte und/oder des verfolgten Businessmodells trägt der Auftraggeber. Dies gilt insbesondere für Verstöße gegen gewerbliche Schutzrechte Dritter (z.B. Marken-, Urheber- oder Wettbewerbsrechte). Jedoch ist ECM verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihm diese im Zuge der Vertragserfüllung bekannt werden.
7.6 Für Verstöße, die einem vom Auftraggeber verfolgten Businessmodell inhärent sind, haftet ECM nicht. Im Übrigen haftet ECM für Rechtsverstöße, die nicht in der Verletzung des Schutzrechtes eines Dritten bestehen, nur wenn er den Rechtsverstoß kannte.

§ 8 Subunternehmer
8.1 ECM ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten Dritter (Subunternehmer) zu bedienen.
8.2 ECM haftet für Handlungen des Dritten wie für eigene Handlungen und hat dem Dritten alle Verpflichtungen aus dem vorliegenden Rahmenvertrag und gegebenenfalls den ergänzend dazu ergangenen Einzelverträgen gegenüber dem Auftraggeber in einer Weise aufzuerlegen, dass der Auftraggeber die Erfüllung dieser vertraglichen Verpflichtungen von dem Dritten selbst fordern kann. Dem Dritten ist dabei die Verpflichtung aufzuerlegen, diese Verpflichtungen seinerseits bei weiteren Übertragungen an seine jeweiligen Vertragspartner weiterzugeben, die ihrerseits zu einer Weitergabe an ihrer Vertragspartner verpflichtet sind. Unabhängig davon bleibt die Verpflichtung von ECM zur Erfüllung der Ansprüche des Auftraggebers aus diesem Vertrag.

§ 9 Geheimhaltung
10.1 Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort.
9.2 Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/ oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafiker, Repro-Anstalten, Druckereien, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Auch diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort.
9.3 Die Geheimhaltungspflicht nach Ziffer 1 gilt nicht für Informationen,
(a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
(b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch die Filmeditor bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
(c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
(d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
(e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Auftraggebers entwickelt hat,
(f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und / oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hiervon so früh wie möglich benachrichtigen und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.

§ 10 Kündigung
10.1 Dieser Vertrag kann von beiden Seiten bei erheblichen Pflichtverletzungen des anderen Teils nach Mahnung und erfolgloser Nachfristsetzung vorzeitig beendet werden, insbesondere wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nachhaltig nicht nachkommt oder wenn er fällige Zahlungen nicht leistet.
10.2 Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 11 Musik
11.1 ECM sucht für den Kunden passende Musik.
11.2 ECM stellt dem Kunden eine Auswahl passender Musik für das Projekt zu verfügung.
11.3 Musikrecherche berechnet ECM mit 15 € pro Stunde.
11.4 Musiklizenz pro Sound und Projekt berechnet ECM mit 150 €.

§ 12 Lizenzen
12.1 Lizenzen vergibt ECM ab 12 Monaten.
12.2 4K Lizenzen
5 Sekunden 500 €
10 Sekunden 1.000 €
20 Sekunden 2.000 €
30 Sekunden 3.000 €
12.3 5K Lizenzen
5 Sekunden 700 €
10 Sekunden 1.400 €
20 Sekunden 2.800 €
30 Sekunden 4.200 €
12.4 Lizenzen sind Zeitgebunden und die von ECM zur Verfügung gestellten Luftaufnahmen müssen nach Ablauf des Datums im Lizenzvertrag unwiderruflich gelöscht und von allen Plattformen entfernt werden.
12.5 Der Lizenznehmer wird von ECM 4 Wochen vor Ablauf der Lizenz angeschrieben die Luftaufnahmen unwiderruflich zu löschen und zu entfernen.
12.6 Sollte der Lizenznehmer ein weiteres Jahr die Lizenz verlängern wollen, so muss der Lizenznehmer spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Lizenz einen schriftlichen Antrag bei ECM stellen.

§ 13 Buy-Out
13.1 Mit einem Buy-Out überschreibt ECM dem Käufer die gesamten Nutzungsrechte der Luftaufnahmen.
13.2 4K Buy-Out
5 Sekunden 1.000 €
10 Sekunden 2.000 €
20 Sekunden 4.000 €
30 Sekunden 6.000 €
13.3 5K Buy-Out
5 Sekunden 1.400 €
10 Sekunden 2.800 €
20 Sekunden 5.600 €
30 Sekunden 8.400 €
13.4 Mit einem Buy-Out hat der Kunde das Recht die gekauften Luftaufnahmen Lebenslang auszustrahlen, zu Nutzen auch für weitere Projekte und zu verwenden auf all seinen gewünschten Plattformen.
13.5 Der Weiterverkauf an dritte ist dem Käufer nicht gestattet.
13.6 ECM versendet die Daten erst nach dem vollständigen Zahlungseingang auf dem von ECM genannten Konto.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind nur wirksam, wenn die entsprechende Vereinbarung von beiden Parteien unterschrieben ist. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Nebenabreden wurden nicht getroffen.
14.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist – soweit rechtlich zulässig - der Sitz von Elb Cut Media, Roßberg 33, 22089 Hamburg.
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Das Gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.


Alle Bildrechte liegen bei Elb Cut Media und dürfen nicht ohne schriftliche Erlaubnis kopiert und genutzt werden. Eine widerrechtliche Nutzung von Bild- u. Videomaterial, werden wir strafrechtlich verfolgen. 

Stand 2023